Dipl. Psych. Andreas Koch

Psychologischer Psychotherapeut
Albestr. 34 HH
12159 Berlin-Friedenau
 
Telefon: +49 30 8591747

(Anfahrtsbeschreibung unter Seite "Kontakt")

Sprechzeiten

Für Terminvereinbarungen zu Erstgesprächen im Rahmen der neugeschaffenen psychotherapeutischen Sprechstunden biete ich ab 1. April 2017 unter obiger Telefonnummer folgende telefonische Zeiten an, in denen ich persönlich erreichbar bin:

Montags: 20:00-20:30

Dienstags 18:00-18:50

Mittwochs-16:40-18:00

Donnerstags: 14:30-14:55

Freitags: 17:00-17:30

Außerhalb dieser Zeiten bin ich auch weiterhin über Anrufbeantworter erreichbar.

Schnellere Zugänge in die Psychotherapie?


Seit 1. April 2017 sind neue Psychotherapierichtlinien in Kraft gesetzt, welche den Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung beschleunigen sollen.

 

Patientenvertreter und Krankenkassen hatten im Vorfeld darauf gedrängt, dass Psychotherapeuten besser und schneller als bisher erreichbar sein sollten. Deshalb müssen Psychotherapeuten mit vollem Kassensitz künftig 200 Minuten pro Woche persönlich oder über Kollegen/Angestellte telefonisch zur Vereinbarung eines Erstgesprächs erreichbar sein und mindestens 100 Minuten für Erstgespräche im Rahmen einer neugeschaffenen psychotherapeutischen Sprechstunde  anbieten.

 

 Diese neuen Leistungen biete auch ich an.

 

Wir Psychotherapeuten befürchten nur, dass dies die Zahl der therapeutischen Behandlungsplätze nicht wirklich erhöht und den Zugang dahin nicht wirklich beschleunigt. Denn die Auflagen erzwingen zulasten von bis zu 6 Psychotherapiewochenstunden pro Therapeut eine Ausdehnung des Erstkontaktangebots –das Problem limitierter Behandlungsplätze wird damit nicht gelöst. eher noch verschärft-

 

Zwar vermitteln die für die Vergabe von Erstsprechstunden zuständigen Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (in Berlin montags bis freitags unter 030 31003 383 erreichbar) seit 1.10.2018 auch probatorische Sitzungen (und damit freie Therapieplätze), wenn in den einer vorgängigen Sprechstunde ein unaufschiebbarer (und nicht mit "Akutbehandlung" überbrückbarer) Therapiebedarf auf dem Formular "Individuelle Patienteninformation" eingetragen wurde. Die Verbände der Psychotherapeuten bezweifeln aber, dass hierüber das Problem zu knapper Behandlungsplätze gelöst werden kann. Aber vielleicht werden die wenigen freien Behanldungsplätze auf diese Weise leichter und schneller gefunden.

 

Denn bisher war es so, dass therapiesuchenden Patienten zwar ggf. in der Sprechstunde der Behandlungsbedarf bestätigt wurde, sie aber mit der Suche nach einem freien Therapieplatz alleine gelassen waren Die neu eingerichteten Sprechstunden sind nur dafür gedacht, den Behandlungsbedarf der ratsuchenden Patienten zu sondieren und ihnen beim Finden eines passenden Hilfeangebotes behilflich zu sein.

 

Die Planer der Psychotherapierichtlinien gingen davon aus, dass nicht alle Ratsuchenden wirklich eine antragspflichtige Richtlinienpsychotherapie brauchen, sondern auch auf andere Angebote verwiesen werden könnten (wie Selbsthilfegruppen, spezialisierte Beratungsstellen u.ä.).

 

Dies entspricht nicht unseren Erfahrungen. Menschen, die bei uns anriefen, hatten in der Regel schon sehr klare Vorstellungen, dass sie eine Psychotherapie machen wollen, die Indikation zur Psychotherapie war in der Regel gegeben. – nur der zeitnahe Therapieplatz nicht.

 

Außerdem wurde mit den neuen Richtlinien die Möglichkeit einer kurzfristig wahrzunehmenden und zeitlich auf 12 Termine begrenzten Akutbehandlung durch Psychotherapeuten geschaffen, um im Krisenfall erste Hilfe leisten zu können und ggf die Wartezeit bis zur Aufnahme einer eigentlichen Psychotherapie (oft bei einem anderen Behandler) überbrücken zu können.

 

Die Hoffnung der Planer war, dass manches längerfristige Therapieanliegen im Zuge einer solchen Akutbehandlung überflüssig werde und hierüber durch Reduzierung der Nachfrage schneller Platz für "wirklich Behandlungsbedürftige" entstehe. Fakt ist allerdings, dass Therapeuten ihre Arbeitszeiten nicht grenzenlos ausdehnen können und die Bereitstellung der neuen Instrumente telefonische Sprechzeiten, Sprechstunde und Akutbehandlung aufkosten der Behandlungszeiten im Rahmen regulärer Richtlinientherapie führen.

 

Aber warum kommt es überhaupt zu den langen Wartezeiten?

 

Dies liegt daran, dass Psychotherapie eine intensive und zeitaufwändige Behandlungsform ist, die sich hierin von anderen ärztlichen Behandlungen unterscheidet. Psychotherapeuten behandeln vglw. wenige Patienten (12-36 pro Woche jeweils 50 Minuten lang) über einen längeren Zeitraum (6-24 Monate). Somit entstehen beim einzelnen Psychotherapeuten (so auch bei mir) relativ selten freie Behandlungsplätze (im Sinne eines dauerhaft vereinbarten Behandlungstermins pro Woche).

 

Allerdings gibt es zumindest in Berlin eine große Anzahl an psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten. Wer sich nicht entmutigen lässt und einen halben Tag lang herumtelefoniert, findet in der Regel dann doch einen freien Behandlungsplatz, wie ich immer wieder erfahre, wenn ich mir in der Vergangenheit mit dem Rückruf „zu lange Zeit“ (2-3 Tage) gelassen habe.

 

Für dringend ratsuchende Patienten ist dies ein sicher unbefriedigender Zustand. Die seit 01.10.18 neu eingeführte Möglichkeit der Vermittlung von probatorischen Sitzungen durch die Terminservicestellen könnte eine gewisse Unterstützung sein. Aber auch die Vermittlung von Terminen für probatorische Sitzung ist noch keine Garantie dafür, einen freien Therapieplatz gefunden zu haben. Denn die probatorischen Sitzungen dienen dazu, dass Patient und Therapeut im Verlauf von bis zu 4 Stunden herausfinden, ob eine Zusammenarbeit miteinander möglich ist. Offen ist, inwieweit die Terminservicestellen auch dann weiter vermitteln, wenn Patient und Therapeut in den probatorischen Sitzungen sich nicht zu einer weiteren Zusammenarbeit entscheiden konnten.

 

Die Schweirigkeiten einen schnellen Therapieplatz zu finden, führt vonseiten der Krankenkassen und Politik zu merkwürdigen Verrenkungen, um bloß keine weiteren (bereits vorhandenen und ausgebildeten) Psychotherapeuten zuzulassen. Für diesen Fall wird von einer Kostenexplosion fantasiert.

 

Dabei verursacht Psychotherapie nur 0,4% der jährlichen Ausgaben der Gesetzlichen Krankenkassen.)

 

Gesundheitsminister Spahn meinte, es gebe nur deshalb einen Mangel, weil Psychotherapeuten sich nur leichte Fälle unter den Hilfesuchenden herauspickten, um diese dann jahrelang zu behandeln, weshalb wirklich psychisch kranke Menschen dann keinen psychotherapeutischen Behandlungsplatz fänden.

 

Spahns Verrenkung: er möchte, dass künftig jeder Patient vor Aufnahme einer Psychotherapie einen unabhängigen Gutachter aufsuchen muss, der dann darüber entscheiden soll, ob dieser Patient wirklich behandlungsbedürftig ist.

 

Weiß der gute Mann als Gesundheitsminister nicht, dass bereits heute der Zugang zur psychotherapeutischen Langzeittherapie (>24 Stunden) gutachtergesteuert ist?

 

Was will er noch eine weitere Hürde aufbauen, welche die Behandlungskapazitäten weiter verknappt und die Wartezeiten erhöht (bis dann alle Hilfesuchenden erst durch das Nadelöhr des neuen Gutachterverfahrens geschleust sind?)

 

Eine weitere Verrenkung haben dann die Krankenkassen parat: Während die Krankenkassen die Zulassung international bewährter weiterer Psychotherapieverfahren (Gesprächspsychotherapie, lange Zeit auch die inzwischen doch in die Zulassung gelangende systemische Therapie) als angeblich wissenschaftlich zu wenig erforscht verhindern, werfen sie eigene Medizinprodukte auf den Markt (wie Online-Antidepressionsprogramme), deren wissenschaftliche Beforschung weit hinter den Studien zur Gesprächstherapie liegt. (Gesprächstherapie hat seit den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts als erstes Verfahren damit begonnen, Psychotherapieverläufe wissenschaftlich zu evaluieren)

 

Hinzukommt: Die angebotenen Online-Programme sind mit unübersehbaren Risiken hinsichtlich des individuellen Datenschutzes verbunden.

 

Wer solche Produkte als Online-Therapie auf den Markt wirft, hat nicht verstanden, dass Psychotherapie deshalb wirksam ist, weil in der Interaktion mit einem menschlichen Gegenüber neue Beziehungserfahrungen im Umgang mit ungelösten inneren Konflikten gemacht wird.

 

Die Programmierer solcher psychologischer Online-Tools versuchen, meist verhaltenstherapeutische Manuale in Computer-Algorhythmen zu übersetzen.

 

Aber Forschungen haben gezeigt, dass psychotherapeutische Heilung selbst in der Verhaltenstherapie nur zu einem geringen Anteil auf die Anwendung einer (zur Not computerisierbaren) Technik beruht, sondern von der Qualität der therapeutischen Beziehung abhängt.

 

Sofern hinter den datenschutztechnisch problematischen Onlineanwendungen keine automatisierten Algorhythmen sitzen, sondern konkrete Menschen, fragt man sich, warum man diese nicht zulassen kann, sodass sie ihre Arbeit wohnortnah auch in minderversorgten Gebieten verrichten können.

 

 

Aber nach diesem kleinen Ausflug in die Welt der Verrenkungen, zurück zu weiteren aktuellen Möglichkeite der Therapeutensuche:

 

Weitere Auskunftsmöglichkeiten sind:

das Servicetelefon der Berliner Psychotherapeutenkammer (Tel. 8871 4020 Di 14-17 Uhr und Do 10-13 Uhr).

Andere Dienste bieten nur Adresslisten von Therapeuten, www.kvberlin.de/60arztsuche/schnellsuchep.html oder detaillierter: https://www.kvberlin.de/60arztsuche/esuchep.php

oder den Psychotherapieinformationsdienst des Berufsverbandes Deutscher Psychologen unter www.psychotherapiesuche.de oder Tel.: 030 / 2 09 16 63 30

Menschen in akuten Krisen können sich zudem an das niedrigschwellige Angebot des Landeskrisendienstes Berlin wenden: www.berliner-krisendienst.de oder telefonisch unter 390 63 -t60 (Standort Südwest

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