Psychotherapie und Coronakrise


Die wichtigste Botschaft vorneweg: Psychotherapie ist auch in der gegenwärtigen Coronakrise möglich - und wegen der hierdurch ausgelösten Ängste und (durch die erzwungene Ausgangsbeschränkung) Konflikte in den Familien und Wohngemeinschaften - auch dringend notwendig!

 

Gesundheitsbehörden und Kassenärztliche Vereinigungen haben hierzu einige zeitlich befristete Ausnahmeregelungen geschaffen, um die psychotherapeutische Versorgung aufrecht erhalten zu können, auch wenn Heimquarantäne gewahrt werden muss oder Ansteckungsängste den Weg in die Praxen verunmöglichen.

 

Folgende psychotherapeutische Leistungen können (zunächst zeitlich befristet bis 30.06.2020) auch per Videosprechstunde erbracht werden:

  • - Sprechstunden (klassische Erstgespräche zur Indikationsklärung, kommen oft über Vermittlung durch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter 116117 zustande, können aber auch mit den Praxen direkt vereinbart werden)
  • probatorische Sitzungen (zur Einleitung einer Psychotherapie)
  • bewilligte Psychotherapiesitzungen

 

Ausgenommen hiervon leider bisher (Stand 13.04.2020):

  • psychotherapeutische Akutbehandlung (unverständlicherweise, denn der Bedarf entsteht häufig durch kurzfristig auftretende Belastungssituationen, wie etwa aktuell auch durch die Coronakrise)
  • Gruppentherapie: hier wäre gerade in den ersten Pandemiewochen und -monaten die Erlaubnis zur Videokonferenz auch dringend geboten gewesen, Unter Verweis auf Datenschutzbedenken, die angesichts der vom Gesundheitsministerium vorangetriebenen Telematikvernetzung aller Praxen an einen zentralen Server eher vernachlässigbar erscheinen und bei enstprechendem Engagement auch technisch absicherbar gewesen wären. Die von der Politik gewährte Unterstützung war der Gruppentherapie in der Pandemie war (und ist!) völlig unzureichend! Die Therapiegruppe hat die Untätigkeit der Gesundheitspolitik zum Glück überlebt und kann mit einem modifizierten Hygienekonzept wieder vollständig in Präsenz angeboten werden. Das modifizierte Konzept trägt der zwischenzeitig gewachsenen Erkenntnis Rechnung, dass ein Großteil der Infektionen nicht nur über die per Abstandsregeln vermeidbaren Tröpfcheninfektionen erfolgt, sondern über Aerosole, die im Laufe einer Sitzung in geschlossenen Räumen die Viruslast ansteigen lassen können, sollten infektiöse (aber oft noch symptomfreie) Teilnehmer im Raum sein. (siehe unten)

 

Liebe BesucherInnen unserer Praxen

Der Berliner Senat hat aufgrund der Coronapandemie  am 7. Mai 2020 u.a. Folgendes verordnet:  „(…)

(3) „Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen: 

  1. im öffentlichen Personennahverkehr von Fahrgästen, Kontrolleurinnen und Kontrolleuren sowie Reinigungspersonal, 
  2. in Kraftfahrzeugen, mit denen eine entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung wechselnder Personen erfolgt, von Fahrgästen,  (…)
  3. in Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr von Kundinnen und Kunden, (…)
  4. in Arztpraxen und anderen Einrichtungen der Gesundheitsfachberufe unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegensteht und 
  5. in Friseurbetrieben, in Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege wie insbesondere Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben von Kundinnen und Kunden und dem Personal.“

Dies bedeutet, dass Aufenthalte im Treppenaufgang und Wartebereich vor dem Toilettenraum ohne Mund-Nasenschutz nicht mehr möglich sind. Diese Räume können nicht ausreichend gelüftet werden. Die (für bis zu mehreren Stunden in er Luft stehenden) Aerosolwolken aus der Atemluft potenziell ansteckender Personen können sich auch nach Verlassen des Raumes hierdurch nicht verdünnen/auflösen. Bitte beachten Sie, dass auch symptomlose Besucher schon ansteckend sein können. (es gibt symptomarme, aber doch ansteckende Krankheitsverläufe und auch später stark symptomatische Patienten sind bereits 48 Stunden vor dem Auftreten erster Symptome schon ansteckend!) In Ihrem eigenen und gegenseitigen Interesse: halten Sie von anderen Besuchern der Praxen Abstand! (mindestens 1,5m)

Alle ankommenden Patienten mögen sich bitte die Hände mit Seife mindestens 30 Sekunden waschen. Nach dem Verlassen des Toilettenraums bitte ich Sie, keine Klinken mehr zu berühren, ich werde die Türen hinter dem Vorraum für Sie öffnen und schließen, ebenso die Fenster. (Dies reduziert für mich den Desinfektionsaufwand) Die Armlehnen der Patientensessel werden von mir nach jeder Sitzung desinfiziert. Bitte lassen Sie keine Taschentücher auf Tisch oder Sessel liegen, sondern entsorgen Sie diese umgehend im Papierkorb.  (Vermeidung von Kontakt- oder Schmierinfektion)

Zur Vermeidung von Tröpfcheninfektion sind die Sessel in ca. 3m Entfernung auseinandergestellt. Zusätzlich ist eine Plexiglas-Abschirmung zwischen Behandler- und Patientensessel aufgestellt. Durch diese Maßnahmen dürfte der Verzicht von Mund-Nasenmasken, welche die Kommunikation (Gesichtsmimik und Artikulation) unzumutbar beeinträchtigen, zu kompensieren sein. Falls Ihrem Sicherheitsbedürfnis hierdurch nicht ausreichend Rechnung getragen ist, kann die Sitzung per Videokonferenz stattfinden (über einen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Video-Anbieter mit peer-to-peer-Verschlüsselung)

Zur Vermeidung der Aerosolinfektion: ist ein leistungsstarker medizinischer Luftreiniger aufgestellt, der die Raumluft stündlich 6 mal durch einen Hepa-14-Filter und eine UV-Einheit reinigt. Zusätzlich wird die Raumluft durch bipolare Ionisation entkeimt. Die Aeroslbelastung ist hierdurch signifikant reduziert. In Gruppentherapien tragen alle Teilnehmer einen ffp2- Mund-Nasenschutz (ohne Ventil!) , mit dem sie sich selbst und andere zusätzlich vor Einatmung und Ausscheidung von Aerosolen schützen können. Zusätzlich werden hierdurch auch Tröpfcheninfektionen verhindert, weshalb der 1,5m-Abstand nicht mehr erforderlich ist und eine vollzählige Gruppenteilnahme vor Ort wieder möglich ist.

In der Einzeltherapie gehe ich bei derzeitigem Erkenntnisstand davon aus, dass der große Sesselabstand plus das intensive Lüften mit Ventilatorunterstützung zwischen den Sitzungen ausreichend plus der Luftreiniger während der Sitzung ausreichend sind, um auch ohne Mund-Nasenschutz das gegenseitige Ansteckungsrisiko zu mindern.

Trotz alledem: Bei Vorliegen auch nur leichter Erkältungssymptome (auch von im Haushalt wohnenden Personen, engen Arbeitskollegen oder „Kunden“) bitte ich darum, dass die Behandlung nur per Videokonferenz stattfindet. Selbst, wenn ich mich nicht bei Ihnen anstecken sollte, drohte beim Vorliegen einer später dann bei Ihnen festgestellten Covid-Infektion aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine 2-wöchige Zwangsschließung (Quarantäne) meiner Praxis durch das Gesundheitsamt. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken

 

Um Ihre eigene Ansteckungsgefahr durch den Weg in die Praxis gering zu halten, empfehle ich die Nutzung von Fuß, Rad oder (leider, denn die Klimakrise ist durch Corona nicht beendet!) eigenem PKW oder in den öffentlichen Verkersmitteln ebenfalls die ffp2- Maske ohne Ventil (um vor den leider doch noch mitreisenden Maskenmuffeln sicher zu sein).

 

Bleiben Sie gesund und gelassen!


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